In der Regel gilt für alle Steinschlag-Schäden an der Windschutzscheibe Folgendes: Wenn Ihr Auto teil- oder vollkaskoversichert ist, werden die Kosten für die Reparatur von Steinschlag-Schäden von Ihrer Versicherung vollständig erstattet. Und das ohne Höherstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts.
Wenn eine Windschutzscheibe, Seitenscheibe oder Heckscheibe ausgetauscht werden muss, zahlen Sie nur die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung für Teil- oder Vollkaskoversicherung. Auch wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung haben, können Sie dennoch von unseren fairen Preisen profitieren. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Für Sie in der Regel kostenlos, denn die Reparatur wird von der Versicherung übernommen.
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot speziell für Ihr Fahrzeugmodell.
Nur Selbstbeteiligung, keine Änderung des Schadenfreiheitsrabattes
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot speziell für Ihr Fahrzeugmodell.